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Fahrerlaubnis - Namen ändern - Bad Hersfeld, Kreisstadt
Leistungsbeschreibung
Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen durch Heirat oder andere Gründe angenommen hat. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass der Fahrerlaubnisinhaber oder die Fahrerlaubnisinhaberin den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung geraten.
Voraussetzung:
Sie müssen Inhaber oder Inhaberin einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
An wen muss ich mich wenden?
Die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Führerschein
- Lichtbild
- bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
- bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren legt die Fahrerlaubnisbehörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fest.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ausstellung dauert im Standardverfahren ca. zwei Wochen.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinstelle.
Ihre Meinung ist uns wichtig! Für Anregungen und sachliche Kritik sind wir dankbar! Nutzen Sie einfach das Kontaktformular.
Zuständige Stelle:
Für die Leistungserbringung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Wenden Sie sich für die Weitervermittlung an die aufgezeigte Stelle.
Landkreis Hersfeld-Rotenburg
- Friedloser Straße 12
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt
- Telefon:
- 06621 87 0
- Fax:
- 06621 87 244
- E-Mail:
- Kontakt aufnehmen
- Öffnungszeiten:
- Allgemeine Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Bürgerservice-Büro Bad Hersfeld + Rotenburg a. d. F.
täglich: 08:00 - 17:30 Uhr
Samstag: 09:00 - 12:00 Uhr (nur Rotenburg)
- Verkehrsmittel:
- Haltestelle: NVV-Haltestelle, Landratsamt
Bus: 320, Stadtbuslinie 4
- Parken:
- Parkplatz: Landratsamt
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Landratsamt
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
- Rollstuhlgerecht:
- ja
- Aufzug vorhanden:
- ja

