Leistungen A-Z

Einheitlicher Ansprechpartner

Logo EA-Portal
Online-Antragstellung

Hessen-Finder - Finden Sie Ihre Informationen!

Suche über Zuständigkeiten

  • Zuständigkeiten
Fahrerlaubnis - Namen ändern
Bad Hersfeld, Kreisstadt
 

Fahrerlaubnis - Namen ändern - Bad Hersfeld, Kreisstadt

Leistungsbeschreibung

Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen durch Heirat oder andere Gründe angenommen hat. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass der Fahrerlaubnisinhaber oder die Fahrerlaubnisinhaberin den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung geraten.

Voraussetzung:
Sie müssen Inhaber oder Inhaberin einer gültigen Fahrerlaubnis sein.

An wen muss ich mich wenden?

Die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Führerschein
  • Lichtbild
  • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
  • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren legt die Fahrerlaubnisbehörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fest.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ausstellung dauert im Standardverfahren ca. zwei Wochen.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinstelle.

Haben Sie nicht das gefunden, was Sie finden wollten? Versuchen Sie es mit anderen Suchbegriffen oder finden Sie Ihre Information über "Leistungen A-Z" oder über "Leistungen nach Kategorien".
Ihre Meinung ist uns wichtig! Für Anregungen und sachliche Kritik sind wir dankbar! Nutzen Sie einfach das Kontaktformular.

Zuständige Stelle:

Für die Leistungserbringung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Wenden Sie sich für die Weitervermittlung an die aufgezeigte Stelle.

Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Friedloser Straße 12
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt
Telefon:
06621 87 0
Fax:
06621 87 244
WWW:
http://www.hef-rof.de
E-Mail:
Kontakt aufnehmen
Öffnungszeiten:
Allgemeine Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

Bürgerservice-Büro Bad Hersfeld + Rotenburg a. d. F.
täglich: 08:00 - 17:30 Uhr
Samstag: 09:00 - 12:00 Uhr (nur Rotenburg)
Verkehrsmittel:
Haltestelle: NVV-Haltestelle, Landratsamt
Bus: 320, Stadtbuslinie 4
Parken:
Parkplatz: Landratsamt
Anzahl: k.A.  Gebühren: nein 
Behindertenparkplatz: Landratsamt
Anzahl: k.A.  Gebühren: nein 
Rollstuhlgerecht:
ja
Aufzug vorhanden:
ja