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Fahrerlaubnis ausländisch - umschreiben
Bad Hersfeld, Kreisstadt
 

Fahrerlaubnis ausländisch - umschreiben - Bad Hersfeld, Kreisstadt

Leistungsbeschreibung

Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland für die Dauer von 6 Monaten Kraftfahrzeuge führen, wenn sie keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Wenn nach Wohnsitzbegründung weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sog. Umschreibung).

Hinweis:

EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung.
Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland zeitlich befristet sind, gelten die deutschen Gültigkeitsfristen auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder eine längere Frist eingetragen ist.

An wen muss ich mich wenden?

Zur Beantragung der Umschreibung müssen Sie persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt erschreinen, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Vertriebenenausweis)
  • ggf. Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt
  • Lichtbild (35 x 45 mm), das den Antragsteller ohne Kopfbedeckung und mit unverdeckten Augen im Halbprofil oder in einer Frontalaufnahme zeigt
  • Gültiger ausländischer Führerschein(bei Nicht-EU/EWR-Führerscheinen mit amtlicher Übersetzung)
     

Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Rechtsgrundlage

Es gelten die Sonderbestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

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Zuständige Stelle:

Für die Leistungserbringung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Wenden Sie sich für die Weitervermittlung an die aufgezeigte Stelle.

Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Friedloser Straße 12
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt
Telefon:
06621 87 0
Fax:
06621 87 244
WWW:
http://www.hef-rof.de
E-Mail:
Kontakt aufnehmen
Öffnungszeiten:
Allgemeine Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

Bürgerservice-Büro Bad Hersfeld + Rotenburg a. d. F.
täglich: 08:00 - 17:30 Uhr
Samstag: 09:00 - 12:00 Uhr (nur Rotenburg)
Verkehrsmittel:
Haltestelle: NVV-Haltestelle, Landratsamt
Bus: 320, Stadtbuslinie 4
Parken:
Parkplatz: Landratsamt
Anzahl: k.A.  Gebühren: nein 
Behindertenparkplatz: Landratsamt
Anzahl: k.A.  Gebühren: nein 
Rollstuhlgerecht:
ja
Aufzug vorhanden:
ja