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Beistandschaft - Bad Hersfeld, Kreisstadt
Leistungsbeschreibung
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
- die Feststellung der Vaterschaft und/oder
- die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
An wen muss ich mich wenden?
Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist:
- der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
- bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
- die werdene Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Welche Fristen muss ich beachten?
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt oder mit Volljährigkeit.
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Ihre Meinung ist uns wichtig! Für Anregungen und sachliche Kritik sind wir dankbar! Nutzen Sie einfach das Kontaktformular.
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Zuständige Stelle:
Für die Leistungserbringung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Wenden Sie sich für die Weitervermittlung an die aufgezeigte Stelle.
Landkreis Hersfeld-Rotenburg
- Friedloser Straße 12
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt
- Telefon:
- 06621 87 0
- Fax:
- 06621 87 244
- E-Mail:
- Kontakt aufnehmen
- Öffnungszeiten:
- Allgemeine Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Bürgerservice-Büro Bad Hersfeld + Rotenburg a. d. F.
täglich: 08:00 - 17:30 Uhr
Samstag: 09:00 - 12:00 Uhr (nur Rotenburg)
- Verkehrsmittel:
- Haltestelle: NVV-Haltestelle, Landratsamt
Bus: 320, Stadtbuslinie 4
- Parken:
- Parkplatz: Landratsamt
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Landratsamt
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
- Rollstuhlgerecht:
- ja
- Aufzug vorhanden:
- ja

