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Ausländerangelegenheiten - Bad Hersfeld, Kreisstadt
Leistungsbeschreibung
Rechtliche Bestimmungen für Ausländer ergeben sich aus internationalen Abkommen, dem Recht der Europäischen Union und aus dem nationalen Recht. Im nationalen Recht regelt das Aufenthaltsgesetz die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Ausländern im Bundesgebiet.
Das Aufenthaltsgesetz enthält keine abschließenden Regelungen für den Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet. Soweit ein gesetzlicher Tatbestand nicht an die Ausländereigenschaft einer Person anknüpft, gelten die allgemeinen Gesetze. Ausländer müssen wie Inländer die gesetzlichen Gebots- und Verbotsnormen beachten.
Die Einreise ist nur dann zulässig, wenn sie im Einklang mit dem Aufenthaltsgesetz und den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsvorschriften erfolgt.
An wen muss ich mich wenden?
Bei den vor Ort zuständigen Ausländerbehörden (Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte und der kreisangehörigen Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern) können Sie sich über Details zur Einreise und zum Aufenthalt informieren.
Was sollte ich noch wissen?
Regelungen in anderen Gesetzen bleiben "unberührt". Das Aufenthaltsgesetz versteht sich somit als Regelung des "allgemeinen Ausländerrechts", welches hinter die spezielleren Vorschriften zurückzutreten hat. Als speziellere Vorschriften kommen z.B. in Betracht: Freizügigkeitsgesetz/EU, Asylverfahrensgesetz, Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (HAG), Streitkräfteaufenthaltsgesetz.
Ihre Meinung ist uns wichtig! Für Anregungen und sachliche Kritik sind wir dankbar! Nutzen Sie einfach das Kontaktformular.
Zuständige Stelle:
Für die Leistungserbringung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Wenden Sie sich für die Weitervermittlung an die aufgezeigte Stelle.
Landkreis Hersfeld-Rotenburg
- Friedloser Straße 12
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt
- Telefon:
- 06621 87 0
- Fax:
- 06621 87 244
- E-Mail:
- Kontakt aufnehmen
- Öffnungszeiten:
- Allgemeine Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Bürgerservice-Büro Bad Hersfeld + Rotenburg a. d. F.
täglich: 08:00 - 17:30 Uhr
Samstag: 09:00 - 12:00 Uhr (nur Rotenburg)
- Verkehrsmittel:
- Haltestelle: NVV-Haltestelle, Landratsamt
Bus: 320, Stadtbuslinie 4
- Parken:
- Parkplatz: Landratsamt
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Landratsamt
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
- Rollstuhlgerecht:
- ja
- Aufzug vorhanden:
- ja

