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Einschulung - Bad Hersfeld, Kreisstadt
Leistungsbeschreibung
Alle Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Ein jüngeres Kind kann auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Eltern melden ihr Kind im September/ Oktober vor Schulbeginn in der für ihren Wohnbezirk zuständigen Grundschule an.
Wünschen Eltern aus wichtigen Gründen den Besuch einer anderen Grundschule, muss bei der zuständigen Grundschule ein sogenannter Gestattungsantrag eingereicht werden. Unabhängig davon erfolgt zunächst die Anmeldung der Schülerin bzw. des Schülers an der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule.
s. a. Einschulungsuntersuchung
Ihre Meinung ist uns wichtig! Für Anregungen und sachliche Kritik sind wir dankbar! Nutzen Sie einfach das Kontaktformular.
Zuständige Stelle:
Für die Leistungserbringung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Wenden Sie sich für die Weitervermittlung an die aufgezeigte Stelle.
Landkreis Hersfeld-Rotenburg
- Friedloser Straße 12
36251 Bad Hersfeld, Kreisstadt
- Telefon:
- 06621 87 0
- Fax:
- 06621 87 244
- E-Mail:
- Kontakt aufnehmen
- Öffnungszeiten:
- Allgemeine Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Bürgerservice-Büro Bad Hersfeld + Rotenburg a. d. F.
täglich: 08:00 - 17:30 Uhr
Samstag: 09:00 - 12:00 Uhr (nur Rotenburg)
- Verkehrsmittel:
- Haltestelle: NVV-Haltestelle, Landratsamt
Bus: 320, Stadtbuslinie 4
- Parken:
- Parkplatz: Landratsamt
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Landratsamt
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
- Rollstuhlgerecht:
- ja
- Aufzug vorhanden:
- ja

