Der Zuständigkeitsfinder für Hessen: Was erledige ich wo?
-
Schwerbehindertenausweis
Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Er ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von ... -
Schwerbehindertenangelegenheiten
Für Schwerbehindertenangelegenheiten sind die sechs Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales in Kassel, Fulda, Gießen, Frankfurt a.M., Wiesbaden und Darmstadt zuständig. ...- Gefunden in:
- Behinderung • Beratung
- Behinderung • Feststellungsverfahren
- Krankheit und Gesundheit • Beratung
-
Schwerbehindertenausweis beantragen
Der Schwerbehindertenausweis wird Ihnen auf Antrag ausgestellt.Schwerbehindertenausweis(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)Schwerbehindertenausweis verlängern ...- Gefunden in:
- Behinderung • Feststellungsverfahren
-
Gleichstellung einer Behinderung mit einer Schwerbehinderung
Menschen sind schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 vorliegt. Bei der Beschäftigung Schwerbehinderter gelten besondere ... -
Schwerbehinderte Menschen im Beruf, Arbeitsassistenz
Schwerbehinderte Menschen stehen im beruflichen Alltag gelegentlich vor einem besonderen Problem. Sie sind wegen ihrer Behinderung darauf angewiesen, dass andere für sie ... -
Schwerbehindertenausweis verlängern lassen
Seit dem 01.01.2013 wird der Schwerbehindertenausweis in Form einer Identifikationskarte (Scheckkartenformat) ausgegeben. Eine Verlängerung ist deshalb aus technischen ...- Gefunden in:
- Behinderung • Finanzielle und sonstige Hilfen
-
Schwerbehinderte Menschen im Beruf, Behinderungsgerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen
Wenn der Arbeitsplatz eines berufstätigen schwerbehinderten Menschen aus behinderungsbedingten Gründen mit einer technischen Arbeitshilfe ausgerüstet, umgestaltet bzw. ...- Gefunden in:
- Behinderung • Berufstätigkeit behinderter Menschen
-
Außergewöhnliche Belastungen, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verbunden sind, Leistungen an Arbeitgeber
Leistungen zum Ausgleich der Belastung des Arbeitgebers durch eine nicht nur vorübergehend behinderungsbedingt wesentlich verminderte Arbeitsleistung des schwerbehinderten ... -
Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener, Leistungen an Arbeitgeber (Zuschüsse zu Gebühren)
Arbeitgeber, die ohne Beschäftigungspflicht, also mit weniger als 20 Beschäftigten (§ 71 Abs. 1 SGB IX), besonders betroffene schwerbehinderte Menschen zur Berufsausbildung ... -
Schwerbehinderte Menschen im Beruf, Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten
Dabei handelt es sich um Maßnahmen der beruflichen Bildung sowie Teilnahme an besonderen Fortbildungs- und Anpassungsmaßnahmen, die nach Art, Umfang und Dauer den Bedürfnissen ... -
Schwerbehinderte Menschen im Beruf, Leistungen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
Beamte und Selbständige erhalten die Leistungen vom Integrationsamt, gesetzlich Versicherte bekommen die Leistungen der Wohnungshilfe vom Rehabilitationsträger (z. B. Renten-, ... -
Schwerbehinderte Menschen, Leistungen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz
Das Integrationsamt kann schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen Leistungen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz gewähren. Dies sind in ... -
Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen
Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis, an Stellen zu parken, an denen das üblicherweise nicht erlaubt ist. Berechtigte können die ... -
Schwerbehindertenvertretung, Aufklärungs- und Schulungsarbeit
Neben einer Vielzahl von Publikationen, die stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden, erscheint einmal jährlich das Kursangebot für das kommende Jahr mit seinen 40 - 50 ... -
Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen, Leistungen an Arbeitgeber
Das Integrationsamt gewährt Unternehmen Zuschüsse für die Schaffung neuer zusätzlicher Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte und diesen gleichgestellten Menschen. ...
Zuständige Stelle:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat VI - 61 Landesversorgungsamt, Schwerbehindertenrecht, Elterngeld, Aussiedlerwesen
- Anschrift:
-
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen, Universitätsstadt
(Bemerkung: Hausanschrift (Hauptgebäude/Fristenbriefkasten))
- Postfach:
-
Postfach 10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt
- Telefon:
-
0641 303-0(Bemerkung: Zentrale)
- Fax:
-
0641 303-2197
- E-Mail:
- WWW:
- Öffnungszeiten:
-
Servicezeiten: Montag bis Donnerstag von 08.00 - 16.30 Uhr
Freitag: 08.00 - 15.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Mitarbeiter:
Frau Astrid Wagner-Hoffmann
-
Neuen Bäue 2
35390 Gießen, Universitätsstadt
- Zuständig für:
-
Kriegsopferversorgung
- Telefon:
-
+49 641 303-2722
- E-Mail:
- Abteilung:
- VI, Dezernat 61
- Sonstige Angaben:
- hessenweite Zuständigkeit (Landesversorgungsamt Hessen)
Herr Gerd Biermann
-
Neuen Bäue 2
35390 Gießen, Universitätsstadt
- Zuständig für:
-
Kriegsopferversorgung
- Telefon:
-
+49 641 303-2710
- E-Mail:
- Abteilung:
- VI, Dezernat 61
- Position:
- Dezernatsleiter
- Sonstige Angaben:
- hessenweite Zuständigkeit (Landesversorgungsamt Hessen)
Frau Marion Fischer
-
Südanlage 14 A
35390 Gießen, Universitätsstadt
(Bemerkung: Sprechzeiten: Montags - Donnerstags 8.00 bis 15.30 Uhr, Freitags 8.00 bis 12.00 Uhr)
- Zuständig für:
-
Kriegsopferversorgung
- Telefon:
-
+49 641 7936-301
- E-Mail:
- WWW:
- Abteilung:
- Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen
Frau Angelika Schäfer
- Zuständig für:
-
Stiftung Anerkennung und Hilfe
- Telefon:
-
+49 641 303-2774
- E-Mail:
Frau Susann Bohn-Wolfram
- Zuständig für:
-
Stiftung Anerkennung und Hilfe
- Telefon:
-
+49 641 303-2773
- E-Mail:
Frau Claudia Lenzen
- Zuständig für:
-
Stiftung Anerkennung und Hilfe
- Telefon:
-
+49 641 303-2776
- E-Mail: