Vorschuss zum Erwerb eines Fahrrades GewährungOnline erledigen

    Vorschuss zum Erwerb eines Fahrrades beantragen

    Wenn Sie Landesbedienstete/r sind und den Kauf eines Fahrrades (auch Drei-, Liege- oder Lastenräder, mit oder ohne elektrischer Tretunterstützung) planen, können Sie hierfür einen zinslosen Gehaltsvorschuss beantragen.

    Beschreibung

    Bedienstete des Landes Hessen können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen unverzinslichen Vorschuss auf das Gehalt/die Bezüge zum Zweck des Erwerbs eines Fahrrades (auch Drei-, Liege- oder Lastenräder, mit oder ohne elektrischer Tretunterstützung) beantragen. Damit möchte das Land Hessen die Fahrrad-Mobilität fördern.

    Die genaue Höhe dieses Vorschusses ist abhängig von bestimmten Voraussetzungen und auf EUR 2.600 begrenzt. Er kann in individuellen Raten (max. dreißig Monatsraten), deren Höhe ebenfalls von individuellen Voraussetzungen abhängen, zurückgezahlt werden.

    Das hierfür zur Verfügung stehende Gesamtbudget ist jährlich auf 1% der veranschlagten Personalausgaben begrenzt. Die Anträge werden entsprechend des Eingangsdatums bearbeitet.

    Versorgungsempfänger/innen und Praktikanten/-innen sind nicht antragsberechtigt.

    Online-Dienst

    Antrag auf Gewährung eines Vorschusses zum Erwerb eines Fahrrades

    ID: L100001_372039555

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Über die Vorschussanträge entscheidet die oberste Dienstbehörde oder die von ihr ermächtigte Stelle.

    Ansprechpartner

    Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz - Abteilung I Dienstrecht, Tarifrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Allee 12

    65185 Wiesbaden

    Öffnungszeiten

    Termine nach Vereinbarung.

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Kaufbeleg über den entgeltlichen Erwerb eines Fahrrades.

    Voraussetzungen

    • Landesbedienstete mit Anspruch auf Dienstbezüge, Anwärterbezüge oder Entgelt
    • Arbeitnehmer/innen und Auszubildende: ungekündigtes Arbeits oder Ausbildungsverhältnis und Beendigung der arbeits- bzw. tarifvertraglichen Probezeit
    • Erwerb eines Fahrrades, Drei oder Liegerades, Lastenrades, mit oder ohne elektrischer Tretunterstützung
    • Antragstellung innerhalb eines Monats nach Entstehung der Aufwendungen (Kauf und Bezahlung)
    • Gesicherte Tilgung des Vorschusses
    • Das jährlich zur Verfügung stehende Budget wurde noch nicht aufgebraucht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Stellen Sie einen Antrag unter Angabe Ihrer persönlichen Daten, der gewünschten Vorschusshöhe sowie den gewünschten Monatsraten.

    • Reichen Sie den Antrag zusammen mit einem Kaufbeleg ein.
    • Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen und legt die tatsächliche Vorschusshöhe sowie die Monatsraten fest.
    • Die Auszahlung des Vorschusses erfolgt auf Ihr Gehaltskonto.
    • Die Monatsraten werden bis zur vollständigen Vorschusstilgung von Ihren Dienstbezügen bzw. Gehaltszahlungen abgezogen.

    Fristen

    Die Antragstellung muss innerhalb eines Monats nach Entstehung der Aufwendung (Fälligkeitsdatum auf der Rechnung) erfolgen.

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.07.2020

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2024

    Stichwörter

    Pedelec, Vorschuss, Gehaltsvorschuss, Lastenrad, Fahrrad, Dienstfahrrad

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English